Haus- und Schulordnung

 

Das gemeinsame Zusammenleben und Lernen ist uns in unserer Schule wichtig. Jedes Kind und jeder Erwachsene soll sich hier wohl fühlen können. Dafür benötigen wir einige wichtige Regeln besonders in Zeiten der Corona-Pandemie.

1. Schulbeginn

Die Kinder sollen erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn zur Schule kommen, da vorher keine Aufsicht geführt wird. Bis zum Unterrichtsbeginn halten sich die Kinder in den Klassenzimmern auf.

2. Unterrichtsversäumnisse

Ist eine Schülerin/ein Schüler aus zwingenden Gründen am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung am ersten Tag des Fehlens (fern-) mündlich oder schriftlich - bitte vor 7.45 Uhr - mitzuteilen.

Wir wissen dann sicher, dass Ihr Kind nicht kommt und müssen nicht herausfinden, ob auf dem Schulweg etwas passiert ist.

Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf eine rechtzeitige und schriftliche Anfrage möglich. 

Bis zu zwei Tagen kann die Klassenlehrerin Ihr Kind vom Unterricht befreien. Die Befreiung über einen längeren Zeitraum genehmigt auf Antrag die Schulleitung.

Vor und nach Ferienabschnitten wird keine Unterrichtsbefreiung erteilt.

3. Meldepflicht

Ansteckende und/oder meldepflichtige Krankheiten (z.B. Läuse) sind der Lehrkraft/Schule unverzüglich mitzuteilen.

Die Eltern sind verpflichtet, Änderungen der Wohnungsanschrift oder der Telefonnummer der Klassenlehrerin oder der Schulverwaltung unverzüglich mitzuteilen.

4. Pausen

Das Pausengelände ist der untere und mittlere Schulhof. Der Zugang erfolgt nur durch die untere Eingangstür.

Das Schulgelände darf nicht verlassen werden.

Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum oder Spielplatz.

Wir nehmen Rücksicht auf diejenigen, die noch im Klassenzimmer sind.

Mit den Bällen soll nur in der vorgegebenen Fläche gespielt werden.

Wir achten auf die Natur und reißen keine Äste und Blätter ab.

Bei Regen findet die Pause im Foyer und unter dem Vordach statt. Die jeweilige Aufsichtslehrkraft entscheidet über die Regenpause.

5. Sicherheit

Aus Sicherheitsgründen klettern wir nicht auf Bäume und werfen nicht mit Rindenmulch, Sand, Stöcken oder Schneebällen.

Aus Sicherheitsgründen rutschen wir nicht auf den Treppengeländern im Schulgebäude.

Spiele und Gegenstände, die gesundheitliche Gefahren für die Schüler mit sich bringen, sowie Gegenstände, die nicht für den Unterricht benötigt werden oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

Gefahrenstellen, die im Schulbereich auftreten, sind der Lehrkraft oder der Schulleitung unverzüglich zu melden.

Das Schulgelände darf nicht mit Fahrzeugen befahren werden!

6. Schulräume

Jede Schülerin /jeder Schüler ist verpflichtet, mit der Schuleinrichtung und Schulausstattung sorgfältig umzugehen und seine Dienste einzuhalten.

Jede Schülerin /jeder Schüler ist verpflichtet, ihren/seinen Platz in Ordnung sowie das Schulgelände sauber zu halten, insbesondere die Toiletten.

Schuleigentum, das mutwillig zerstört wurde, muss ersetzt werden.

Mobiltelefone dürfen von den Schülerinnen /Schülern auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.

7. Verhalten

Jede Schülerin/jeder Schüler ist verpflichtet, sich anderen gegenüber respektvoll zu verhalten und keine Gewalt, auch nicht mit Worten, auszuüben (keine Schimpfwörter, niemanden bedrohen oder erpressen, niemanden zwingen, etwas zu tun).

Wir gehen höflich und freundlich miteinander um.

Wir grüßen und verabschieden uns.

Wir bitten und danken.

Wir entschuldigen uns.

Diese Regeln gelten auch für den Schulweg.